“Wir hätten uns mehr Mut gewünscht” / bpa begrüßt grundsätzlich Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und kritisiert Umsetzungsdauer

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Berlin (ots) – “Wir begrüßen das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) als ersten Schritt in Richtung Inklusion und wichtigen Meilenstein für Kinder mit körperlich-geistiger Behinderung. Leider bleibt das Gesetz auf halbem Weg stecken, weil nicht klar wird, wohin die Reise geht. Da hätten wir uns mehr Mut ebenso wie die Gleichstellung der privaten Träger gewünscht.” Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zur heutigen Beschäftigung des Bundestags mit dem KJSG.

Grundsätzlich befürworte der bpa, dass die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zusammengeführt werden sollen. Allerdings werde dies durch die Tatsache konterkariert, dass wesentliche Inhalte zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe erst in sieben Jahren in einem Bundesgesetz geregelt werden sollen. Meurer: “Somit lässt sich noch nicht endgültig bewerten, ob die eingeschlagene Richtung insgesamt vielversprechend und zielführend ist.”

Dass die Benachteiligung von privaten Trägern gegenüber den gemeinnützigen nicht beseitigt wird, ist aus Sicht des bpa ein weiterer Minuspunkt des Gesetzes. “Es kann nicht sein, dass den privaten Trägern keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit, beispielsweise im Jugendhilfeausschuss, ermöglicht wird”, sagt der bpa-Präsident. Meurer: “Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass auch die frei-gewerblichen Träger in 30 Jahren SGB VIII einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geleistet haben. Daher ist es unverständlich, warum diesen weiterhin die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe verwehrt oder deutlich erschwert wird und sie weiterhin im Vergleich zu den Trägern der freien Wohlfahrtspflege benachteiligt werden. Der bpa fordert daher im SGB VIII die ausnahmslose Gleichstellung von privaten und gemeinnützigen Trägern.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de (http://www.youngpropflege.de/) oder auch www.facebook.com/Youngpropflege (http://www.facebook.com/Youngpropflege)). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Quelle:“Wir hätten uns mehr Mut gewünscht” / bpa begrüßt grundsätzlich Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und kritisiert Umsetzungsdauer


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