Einladung: Deutsche Umwelthilfe belegt Verstöße großer Gastronomieketten bei Mehrwegangebotspflicht und gibt rechtliches Vorgehen bekannt

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Berlin (ots) –

Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke in der Gastronomie ist schleppend und mit vielen Problemen gestartet. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben es bereits selbst erlebt: Selbst große Gastronomieketten weigern sich, Mehrwegalternativen anzubieten – trotz ausreichend zeitlichem Vorlauf und vorhandenen Ressourcen. Nach Kontrollen bei 16 großen Gastronomieketten, darunter Filialen der Systemgastronomie, des Einzelhandels, Bäckereien, Cafés und Kinos, kann die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dies jetzt mit gerichtsfesten Belegen untermauern.

Wir stellen in einer Pressekonferenz vor, welche namhaften Unternehmen gegen die Mehrwegangebotspflicht verstoßen, wie die DUH rechtlich dagegen vorgeht und welche Konsequenzen den Betrieben drohen.

Die Pressekonferenz findet digital statt. Wir bitten um Anmeldung unter presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich jederzeit gerne ebenfalls an unseren Newsroom.

Datum:

Donnerstag, 9. Februar 2023 um 10 Uhr

Einwahldaten:

https://us02web.zoom.us/j/85807933466

Teilnehmende:

– Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
– Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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Quelle:Einladung: Deutsche Umwelthilfe belegt Verstöße großer Gastronomieketten bei Mehrwegangebotspflicht und gibt rechtliches Vorgehen bekannt


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