Erster Erfolg im Mercedes-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof / OLG Koblenz ist nach Urteil des BGH erneut gefordert

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Düsseldorf (ots) – Erster Erfolg im Mercedes-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof – OLG Koblenz ist nach Urteil des BGH erneut gefordert

Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 128/20) hat mit Urteil vom heutigen Tag die Erfolgschancen für geschädigte Mercedes-Fahrer gestärkt. Zwar verneint der VI. Zivilsenat einen Schadensersatzanspruch wegen des Einsatzes eines sog. Thermofensters, doch erachtet dieser den darüber hinausgehenden Sachvortrag unserer Kanzlei hinsichtlich weiterer Abschalteinrichtung als konkret genug, um das Verfahren zwecks erneuter Überprüfung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. Dieses hatte weitere vorgetragene Abschalteinrichtungen zuvor rechtsfehlerhaft als unbeachtlich angesehen. Der BGH hingegen hält die Ausführungen für ausschlaggebend. Nun muss das OLG den Tatsachen weiter auf den Grund gehen. Durch die Zurückverweisung des BGH an das Berufungsgericht steigen die Chancen für sämtliche Betroffene, die einen Mercedes mit dem sog. OM651-Dieselmotor (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#motor) fahren.

Dr. Marco Rogert, Partner der Kanzlei Rogert & Ulbrich, welche inzwischen etliche positive Urteile gegen die Daimler AG erwirken konnte, erklärt: “Da werden die Karten nochmal neu gemischt. Wir haben weitere illegale Abschalteinrichtungen vorgetragen, denen Vorsatz und Sittenwidrigkeit auf die Stirn gebrannt sind.”

Signalwirkung dürfte diese Entscheidung des BGH auch für viele andere deutsche Gerichte haben, bei denen noch immer tausende Einzelklagen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/) gegen die Daimler AG laufen. Insbesondere in Hinblick auf die erst kürzlich vom vzbv angekündigte Musterfeststellungsklage gegen den Stuttgarter Automobilkonzern, welche lediglich Fahrzeuge der Modellreihen GLC und GLK (https://ru.law/daimler-musterfeststellungsklage/#modelle) mit dem OM651-Dieselmotor umfassen soll, sollte dem nun folgenden Urteil des Oberlandesgerichts Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bejaht der zuständige Senat einen Schadensersatzanspruch wegen des Verbaus weiterer unzulässiger Abschalteinrichtungen an der streitgegenständlichen Mercedes-Benz C-Klasse (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#modelle), welche ebenfalls mit dem OM651 Dieselmotor hergestellt wurde, wird sich diese Entscheidung auf sämtliche weitere Modelle mit demselben Motorentyp auswirken. Die Teilnahme an der geplanten Musterfeststellungsklage würde somit überflüssig.

Fahrer eines solchen Fahrzeugs sollten daher lieber direkt eine Einzelklage gegen die Daimler AG einreichen und Schadensersatz fordern. Weitere Infos unter: www.klage-daimler.de

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte mbB ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht und war von Anfang an, ab 2015, im Abgasskandal tätig. Sie erwirkte das erste rechtskräftige Urteil gegen die VW AG. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer – darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen der R|U|S|S Litigation vertraten die Sozien Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere tausend Urteile wurden bislang im Abgasskandal gegen Automobilkonzerne erfolgreich erstritten. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Kanzlei nun außerdem die erste Kanzlei in Deutschland, der es im Rahmen des Abgasskandals gelang, vor der obersten deutschen Zivilgerichtsbarkeit erfolgreich gegen die Daimler AG zu sein.

Pressekontakt:

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Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/9370200
E-Mail: wynbergen@ru.law

Quelle:Erster Erfolg im Mercedes-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof / OLG Koblenz ist nach Urteil des BGH erneut gefordert


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