Erzdiözese Wein erteilt früherem Düsseldorfer Vize-Stadtdechanten Betätigungsverbot

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Köln (ots) –

Köln/Wien. Die Erzdiözese Wien hat einem aus dem Erzbistum Köln stammenden Priester nach Informationen der Kölnischen Rundschau ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt. Die Erzdiözese teilte der Zeitung mit, ihr sei bisher nicht gekannt gewesen, dass sich der frühere stellvertretende Düsseldorfer Stadtdechant D. in Wien aufhalte und offenbar von seiner Ordensgemeinschaft gelegentlich zur Messzelebration herangezogen worden sei. “Aus den Medien erfuhren wir gestern, dass gegen D. in Köln ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchsvorwürfen läuft”, erklärte der Wiener Bistumssprecher Michael Prüller: “Aufgrund des derzeitigen Wissensstandes hat der Generalvikar der Erzdiözese Wien unverzüglich ein Betätigungsverbot für D. für das Gebiet der Erzdiözese Wien erlassen.” Entsprechend der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz sei dies keine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt.

Grundsätzlich, so Prüller, bedüre es nicht der Zustimmung der Erzdiözese, wenn ein Kirchenrektor – wie in der Wiener Deutschordenskirche- einem fremden Priester, der sich entsprechend ausweisen kann, das Zelebrieren zu erlaube. Der Wiener Bistumssprecher weiter: “Wie unsere Erhebungen ergeben, war dem Kirchenrektor nicht bekannt, dass gegen D. in Köln ein aktuelles kirchenrechtliches Verfahren läuft.”

Der Umgang des Erzbistums Köln mit dem Fall D. hatte 2021 für erhebliche Proteste gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geführt, der an Aschermittwoch aus seiner Auszeit zurückkehren will. D. war im Jahr 2001 von einem minderjährigen Prostituierten in Köln erpresst worden, zu dem er Kontakt hatte. Woelki soll ihn befördert haben, obwohl er von diesem Vorgang wusste. Zudem ergaben sich bei Nachforschungen der Interventionsabteilung des Kölner Erzbistums weitere Vorwürfe.

Pressekontakt:

Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
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Quelle:Erzdiözese Wein erteilt früherem Düsseldorfer Vize-Stadtdechanten Betätigungsverbot


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