Europawahl 2024: Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses am 29. März 2024

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Wiesbaden (ots) –

Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, entscheidet der Bundeswahlausschuss in der ersten Sitzung zur Europawahl 2024 über die Zulassung von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Die Sitzung findet an Karfreitag, dem 29. März 2024 um 11:00 Uhr in Berlin im Deutschen Bundestag, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Europawahlgesetz entscheidet der Bundeswahlausschuss am 72. Tag vor der Wahl über die Zulassung der von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereichten Listen für einzelne Bundesländer und der gemeinsamen Listen für alle Bundesländer. Dieser Tag fällt in diesem Jahr auf Karfreitag.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

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Quelle:Europawahl 2024: Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses am 29. März 2024


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