Gesetzentwurf im Femininum: Zeit für Zweitrangiges / Kommentar von Thomas Fricker

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Freiburg (ots) – Verbraucherin statt Verbraucher, Schuldnerin statt Schuldner – so will Ressortchefin Christine Lambrecht für Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache sensibilisieren. Mit Verlaub: Es wäre ausreichend, würde das neue Insolvenzrecht lebensnäher als das alte, einfacher und verständlicher. Zu Letzterem gehört übrigens immer schon Eindeutigkeit. Das generische Maskulinum bezieht das weibliche Geschlecht oder diverse Identitäten mit ein, das Femininum nicht. Deshalb und nicht, weil Chauvis am Werk wären, wird in Gesetzestexten die männliche Form verwendet. Nachdem Horst Seehofers Beamte (oder Beamtinnen) interveniert haben, wird man im Justizministerium nun nachsitzen müssen. Schade bloß, dass vielen Menschen am Ende wohl vor allem eines in Erinnerung bleibt: dass Teile der Regierung in ernsten Zeiten immer noch Zeit für Zweitrangiges haben. http://www.mehr.bz/khs287p

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