Kommentar zum Stuttgart 21-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

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Stuttgart (ots) – Bemerkenswerter als die Entscheidung aus Leipzig ist hingegen der Umstand, dass sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht auch mehr als 25 Jahre nach Präsentation der Projektidee und mehr als zehn Jahre nach Baubeginn im Talkessel zum wiederholten, aber womöglich nicht zum letzten Male, mit Stuttgart 21 befassen musste. Man kann es den Klägern nicht zum Vorwurf machen, dass sie den Rechtsweg bis zur Neige beschreiten, gegen ein Projekt, das sie dem Grunde nach ablehnen. Ob dies sinnvoll ist angesichts des Baufortschritts in anderen Teilen des Vorhabens, steht auf einem anderen Blatt. Stuttgart 21 wird sich auch auf den Fildern nicht mehr stoppen lassen. Verzögern hingegen schon. Billiger wird das Milliardenvorhaben mit jedem Tag, an dem es noch später fertig wird, nicht.

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Joachim Volk
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