Halle/MZ (ots) – Bund und Länder müssen die Freiheitsbeschränkungen in dem Maße zurücknehmen, wie die Corona-Gefahr sinkt, womit wir beim Recht sind. Das Mitsingen im Konzert, der Genuss im Lokal oder das Jubeln im Fußballstadion ist kein Privileg – kein Sonderrecht. Es ist unser Grundrecht auf Bewegungsfreiheit. Und die Erfahrung zeigt, dass die deutschen Gerichte den Bürgern auch zu ihrem Recht verhilft, wenn die Politik Kontaktbeschränkungen nicht hieb- und stichfest begründet. Privatunternehmer dürfen jedoch im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen – oder ob sie einen Impfausweis zum Bestandteil einer Einlasskarte machen. Das ist wiederum ihr Recht, wenn ein ausreichendes Impfangebot besteht.
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Hartmut Augustin
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Quelle:Mitteldeutsche Zeitung zu Impfprivilegien
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