Schlupfloch bei der Schuldenbremse durch Wirtschaftsstabilisierungsfonds

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Düsseldorf (ots) – Die Bundesregierung kann die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse durch ein in der Corona-Krise geschaffenes Schlupfloch zumindest teilweise umgehen, ohne dass der Bundestag dies unterbinden könnte. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Montag) vorliegt. Das Schlupfloch tut sich demnach beim staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Rettung angeschlagener Unternehmen auf, der mit insgesamt 600 Milliarden Euro gefüllt ist. Wenn der WSF Kreditgarantien übernommen hat, um Unternehmenspleiten zu verhindern, und diese dann zu Erstattungsleistungen gegenüber den Kreditgebern führen, könne dies “nicht als finanzielle Transaktion im Sinne des Artikel 115-Gesetzes bewertet werden”, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums. Die Erstattungsleistungen des WSF fielen demnach nicht unter die Ausnahmeregel zur Aussetzung der Schuldenbremse, sind aber vom Bundestag auch noch nicht genehmigt worden. Das Finanzministerium räumt in seiner Antwort ein, dass der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber erst im Nachhinein die Erstattungsleistungen des WSF bei in Anspruch genommenen Kreditgarantien billigen kann. Der Bund könne theoretisch unbegrenzt für Erstattungsleistungen herangezogen werden und damit die Schuldenbremse überschreiten, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke. “Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat die Koalition ein gefährliches Schlupfloch geschaffen, durch das die Gültigkeit der Schuldenbremse faktisch eingeschränkt wird”, sagte Fricke. “Dass es der Bundesregierung jetzt über den WSF möglich sein soll, die Schuldenobergrenze zu reißen, ohne vorher vom Parlament eine Notsituation beschließen zu lassen, darf so nicht richtig sein. Die nun klaffende Regelungslücke muss dringend geschlossen werden”, forderte der FDP-Politiker.

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