Untermiete bei Einraumwohnung? / Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das mög­lich

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Berlin (ots) –

Eine Mieterin wurde von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland versetzt. Ihre Ein-Zimmer-Wohnung wollte sie deswegen nicht aufgeben und vermie­tete sie deswegen befristet unter. Anschließend stritten sich Hausverwaltung und Hauptmieterin darum, ob die Untervermietung überhaupt möglich sei – und wenn ja, unter welchen Umständen. Vor Gericht erhielt die Frau recht. Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung könne auch bei einer Ein­raumwohnung vorliegen. Dazu reiche es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, den Namen, den Geburtsort und den Beruf der Untermieterin zu nennen. Die Vorlage eines Ausweises dieser Person oder des Auslands-Arbeitsvertrages des Mieters sei

22_02_Einraum-Untermieter.jpg nicht erforderlich.

(Amtsgericht Berlin-Mitte, Aktenzeichen 25 C 16/20)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Quelle:Untermiete bei Einraumwohnung? / Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das mög­lich


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