Deutliche Unterschiede bei den Bundesparteien / Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) hat Parteien zur Unfallprävention und zum Unfallopferschutz befragt

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Münster (ots) – Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. hat Wahlprüfsteine an Bundesparteien versendet. Mit dieser Befragung vor der anstehenden Bundestagswahl betreibt sie keine Lobbyarbeit für eine kleine Interessensgruppe. Jahr für Jahr werden in Deutschland fast 400.000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt. Jeder Mensch kann jederzeit zum Unfallopfer werden. Die VOD bittet Bürgerinnen und Bürger deshalb, die Antworten der Parteien auch mit den Augen und Emotionen von Verkehrsunfallopfern zu lesen: “Wie geht es Menschen nach einem schweren Verkehrsunfall? Was ist, wenn ich selbst in eine so furchtbare Situation gerate? Wäre der Unfall durch bessere staatliche Regelungen vermeidbar gewesen? Wer hilft mir in der Not, wenn Versicherungen mich im Stich lassen?”

Jeder Mensch hat laut Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Deshalb muss der Staat alles, was möglich und verhältnismäßig ist, unternehmen, um seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen – auch im Straßenverkehr.

Eine Nagelprobe für die Beurteilung von Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung von schweren Unfällen ist nach Auffassung der VOD das Verhältnis der Parteien zu Geschwindigkeiten innerorts, auf Landstraßen und auf Autobahnen. Eine Reduktion der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten verringert nachweislich die Anzahl der schweren Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten. Dies gilt besonders für die vulnerablen Gruppen im Straßenverkehr: Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind – und hier nochmals besonders Kinder, Jugendliche und Ältere. Bedeutsam ist deshalb auch, ob die Antworten der Parteien hauptsächlich die Sicht der Autofahrenden wiedergeben oder ob sie sich auf den Schutz aller Menschen im Straßenverkehr beziehen.

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland hat Bundesparteien zur Beantwortung von acht Fragen und Forderungen zur Unfallprävention und zum Unfallopferschutz gebeten:

1. Einführung eines generellen Tempolimits von 30 km/h innerorts (mit der Möglichkeit für begründete Ausnahmen)
2. Senkung des Tempolimits für Pkw und Motorräder auf Landstraßen auf 80 km/h
3. Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen
4. Alkoholverbot am Steuer
5. Erstellung eines Masterplans “Verkehrssicherheitsmaßnahmen des Bundes und der Länder” mit konkreten, einklagbaren Zielsetzungen
6. Verbesserung der Rechtsstellung sowie der physischen und psychischen Rehabilitation von Verkehrsunfallopfern
7. Einrichtung eines Verkehrsunfall-Opferfonds (Straße, Schiene, Luft, Wasser) des Bundes
8. Welche sind die wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland?

Die Antworten der angefragten Parteien sind in voller Länge und unverändert in dem beiliegenden PDF-Dokument aufgeführt oder sind nachzulesen auf der Website der VOD unter: https://vod-ev.org/stellungnahmen-bundesparteien-wahlpruefsteine-2021/

Pressekontakt:

Michael Heß
01636439540
hess@mh-konzept.de

Quelle:Deutliche Unterschiede bei den Bundesparteien / Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) hat Parteien zur Unfallprävention und zum Unfallopferschutz befragt


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